Tarifwechsel in der PKV — Beitrag senken, ohne den Versicherer zu wechseln
Jonas Schaller · Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK) · aktualisiert am 17. September 2026
Kurz gesagt: Nach § 204 VVG hast du das Recht, bei deinem privaten Krankenversicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Deine Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, und für gleichwertige Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Das macht den Tarifwechsel zum wichtigsten Hebel, wenn dein Beitrag zu hoch wird.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Das Recht auf Tarifwechsel steht in § 204 VVG.
- Die Altersrückstellungen werden im neuen Tarif angerechnet.
- Für gleiche oder geringere Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung.
- Für Mehrleistungen darf der Versicherer Zuschlag, Ausschluss oder Wartezeit verlangen.
- Ein Wechsel des Versicherers ist dagegen selten klug.
- Achtung bei alten Tarifen: Ein Wechsel in die neue Tarifwelt ist oft eine Einbahnstraße.
Was regelt § 204 VVG?
Der Paragraf gibt dir ein Recht, keine Bitte. Dein Versicherer muss den Wechsel in gleichartige Tarife ermöglichen.
Gleichartiger Schutz
Du kannst von einer Vollversicherung in eine andere Vollversicherung deines Versicherers wechseln, nicht aber zum Beispiel in eine reine Zusatzversicherung.
Erworbene Rechte bleiben
Dein Eintrittsalter für die bisherigen Leistungen und deine Altersrückstellungen werden angerechnet.
Jederzeit möglich
Du musst keinen Anlass haben. Viele nutzen den Tarifwechsel nach einer Beitragserhöhung.
Warum Tarifwechsel statt Versichererwechsel?
Weil der Versichererwechsel in der PKV fast immer teuer bezahlt wird.
Wenn doch gewechselt wird
Annahme des neuen Vertrags immer vor der Kündigung des alten. In der PKV wird die Kündigung ohnehin erst wirksam, wenn du eine Anschlussversicherung nachweist.
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer | Wechsel zu anderem Versicherer | |
|---|---|---|
| Altersrückstellungen | bleiben vollständig | nur teilweise übertragbar |
| Gesundheitsprüfung | nur für Mehrleistungen | komplett neu |
| Eintrittsalter | bleibt angerechnet | neues, höheres Alter |
| Risiko | gering | hoch, besonders mit Vorerkrankungen |
Was gilt, wenn der neue Tarif mehr leistet?
Für alles, was über deinen bisherigen Schutz hinausgeht, darf der Versicherer neu prüfen.
Zuschlag, Ausschluss, Wartezeit
Für die Mehrleistung kann der Versicherer einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss verlangen.
Mehrleistung ausschließen
Du kannst in vielen Fällen verlangen, dass die Mehrleistung ausgeschlossen wird, statt einen Zuschlag zu zahlen. Dann wechselst du ohne neue Gesundheitsprüfung.
Gesundheitsfragen
Wird für Mehrleistungen neu geprüft, klären wir die Gesundheitsfragen vorher gemeinsam und in Ruhe, anhand der Krankenakte.
Wo lauern beim Tarifwechsel Fallen?
Ein niedrigerer Beitrag ist schnell gefunden. Was dafür wegfällt, sieht man erst beim Lesen der Bedingungen.
- Einbettzimmer oder Chefarzt fallen weg
- Psychotherapie wird begrenzt
- Hilfsmittel nur noch aus einem geschlossenen Katalog
- Deutlich höherer Selbstbehalt
- Weniger Erstattung bei Zahnersatz
- Tarife von vor Ende 2012 sind nach Geschlecht kalkuliert. Wer in einen neueren Tarif wechselt, kommt nicht mehr zurück
💡 Tipp: Leg alten und neuen Tarif nebeneinander und geh die Leistungen Punkt für Punkt durch, die dir in 20 Jahren wichtig sind. Nicht die, die dir heute wichtig sind.
Wie läuft ein Tarifwechsel ab?
Formlos, aber mit Plan. So gehe ich mit dir vor.
Arbeitgeberzuschuss und Beihilfe
Als Angestellter bleibt der Zuschuss erhalten, sinkt aber, wenn dein Beitrag sinkt. Als Beamter muss der neue Tarif zu deinem Beihilfesatz passen. Mehr: PKV für Beamte
- Aktuellen Tarif, Beitrag und Bedingungen zusammentragen
- Beim Versicherer die Tarife mit gleichartigem Schutz anfragen
- Leistungen und Beiträge nebeneinanderlegen
- Klären, ob Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung auslösen
- Wechsel schriftlich beantragen und die neue Police prüfen
Wann solltest du über einen Tarifwechsel nachdenken?
Nicht nur, wenn der Beitrag gerade gestiegen ist.
Im Alter
Gerade ab 60 ist der Tarifwechsel oft der wichtigste Hebel. Mehr: PKV im Alter
- Nach einer spürbaren Beitragserhöhung
- Wenn du in Rente gehst und Krankentagegeld nicht mehr brauchst
- Wenn sich dein Budget dauerhaft ändert
- Wenn dein Tarif geschlossen ist und kaum noch neue Versicherte hat
- Vor der Überlegung, den Versicherer zu wechseln oder zurück in die gesetzliche Kasse zu gehen
Fazit: Erst den Tarif prüfen, dann alles andere
Der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist dein Recht und oft die klügste Art, Beitrag zu sparen, weil deine Altersrückstellungen bleiben. Wichtig ist, genau zu wissen, welche Leistungen du dabei aufgibst. Und wenn dein heutiger Tarif gut ist, sage ich dir das auch. Grundlagen: Private Krankenversicherung.
Häufig gestellte Fragen: Tarifwechsel in der PKV
Darf ich in der PKV den Tarif wechseln?
Ja, nach § 204 VVG hast du das Recht, beim eigenen Versicherer in einen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln.
Verliere ich beim Tarifwechsel meine Altersrückstellungen?
Nein, sie werden im neuen Tarif angerechnet. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wäre das anders.
Muss ich beim Tarifwechsel neue Gesundheitsfragen beantworten?
Nur, wenn der neue Tarif mehr leistet als der alte, und nur für diese Mehrleistung.
Wie viel kann ich durch einen Tarifwechsel sparen?
Das hängt stark von deinem Tarif ab. Wichtiger als die Ersparnis ist, welche Leistungen dafür wegfallen.
Ist ein Wechsel zu einem anderen Versicherer besser?
Selten. Du nimmst nur einen Teil der Altersrückstellungen mit und wirst gesundheitlich neu geprüft.
Kann ich nach dem Wechsel zurück in meinen alten Tarif?
Nicht immer. Besonders aus neueren Tarifen zurück in Tarife von vor Ende 2012 geht das nicht.