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Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung — wie beantworte ich sie richtig?

Jonas Schaller

Jonas Schaller · Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK) · aktualisiert am 17. September 2026

Kurz gesagt: Vollständig, wahrheitsgemäß und genau so, wie gefragt wird. Du musst nur angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt, das aber lückenlos im abgefragten Zeitraum. Falsche oder vergessene Angaben können dich im Ernstfall den Schutz kosten. Deshalb gehören die Fragen vor den Antrag, nicht in den Antrag.

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💡 Wichtige Infos auf einen Blick

  • Anzugeben ist, wonach der Versicherer in Textform fragt, auch bei Nachfragen bis zur Annahme des Vertrags.
  • Jede Frage hat ihren eigenen Zeitraum, genau lesen.
  • Gefragt wird nach Behandlungen, Beschwerden, Krankschreibungen, Medikamenten, Größe und Gewicht, oft auch nach Hobbys.
  • Die Krankenakte zeigt, was Ärzte dokumentiert und abgerechnet haben.
  • Folgen falscher Angaben: Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung, bei Arglist Anfechtung.
  • Diese Rechte bestehen grundsätzlich fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre.
Inhaltsverzeichnis ▾
  1. Warum sind die Gesundheitsfragen so wichtig?
  2. Wonach wird typischerweise gefragt?
  3. Wie weit zurück musst du angeben?
  4. Wie bereitest du die Gesundheitsfragen richtig vor?
  5. Wie genau solltest du eine Angabe machen?
  6. Was passiert bei falschen oder fehlenden Angaben?
  7. Du hast schon eine BU und bist unsicher?
  8. Fazit: Gesundheitsfragen ohne böse Überraschung

Warum sind die Gesundheitsfragen so wichtig?

Weil der Versicherer auf Basis deiner Angaben entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen er dich versichert. Stimmt die Basis nicht, wackelt der Vertrag.

Im Ernstfall wird geprüft

Wer BU-Rente beantragt, gibt Ärzte, Kliniken und Behandlungen an. Dann fällt auf, was im Antrag gefehlt hat.

Kein böser Wille nötig

Die meisten Fehler sind vergessene Arztbesuche, nicht absichtliche Lügen. Die Folgen können trotzdem ernst sein. Mehr: Wenn die BU nicht zahlt

Wonach wird typischerweise gefragt?

Die Fragen unterscheiden sich je nach Versicherer. Diese Themen kommen häufig vor:

  • Ambulante Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen
  • Stationäre Aufenthalte und Operationen
  • Psychotherapie oder Behandlung psychischer Beschwerden
  • Arbeitsunfähigkeit über eine bestimmte Dauer
  • Dauerhafte Medikamente
  • Größe, Gewicht, Rauchen
  • Gefährliche Hobbys wie Motorsport, Tauchen oder Klettern, teils Auslandsaufenthalte
  • Frühere abgelehnte oder erschwerte Anträge

Wie weit zurück musst du angeben?

So weit, wie die jeweilige Frage reicht. Das können für verschiedene Fragen unterschiedliche Zeiträume sein.

Pro Frage lesen

Ambulante Behandlungen werden oft kürzer zurück abgefragt als stationäre Aufenthalte. Maßgeblich ist immer der Text der Frage.

Stichtag

Der Zeitraum zählt vom Tag der Antragstellung zurück, nicht vom Jahresbeginn.

Bis zur Annahme

Fragt der Versicherer nach deinem Antrag, aber vor der Annahme noch einmal nach, musst du auch das beantworten.

Wie bereitest du die Gesundheitsfragen richtig vor?

Nicht aus dem Gedächtnis. Das geht fast immer schief.

Krankenkasse fragen

Die Auskunft über gespeicherte Leistungen und Diagnosen zeigt, was abgerechnet wurde. Vorlage: Auskunft Krankenkasse

Ärzte fragen

Bei Unklarheiten Befunde oder die Patientenakte anfordern. Vorlage: Patientenakte anfordern

Gemeinsam durchgehen

Wir klären die Gesundheitsfragen vor jedem Antrag gemeinsam und in Ruhe, anhand der Krankenakte. Frage für Frage, mit Zeitraum und Details.

Wie genau solltest du eine Angabe machen?

So, dass der Versicherer ohne Rückfrage versteht, was war und wie es heute ist.

Bagatellen

Auch scheinbar Kleines angeben, wenn die Frage es umfasst. Lieber eine Zeile zu viel als eine zu wenig.

  • Diagnose oder Beschwerde in eigenen Worten und wie in der Akte
  • Zeitraum der Behandlung
  • Art der Behandlung: Medikamente, Physiotherapie, Therapie, Operation
  • Behandelnder Arzt
  • Heutiger Stand: ausgeheilt, beschwerdefrei seit wann, noch in Behandlung

Was passiert bei falschen oder fehlenden Angaben?

Das Gesetz unterscheidet nach Verschulden. Die Folgen reichen von Anpassung bis zum Verlust des Schutzes.

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn er dich auch in Kenntnis der Umstände versichert hätte, dann wird der Vertrag angepasst.

Einfache Fahrlässigkeit oder schuldlos

Kündigung oder Anpassung, etwa mit Ausschluss oder Zuschlag. Rückwirkend nur bei Verschulden, bei schuldloser Verletzung ab der laufenden Versicherungsperiode.

Arglist

Der Versicherer kann den Vertrag anfechten. Die Rechte bestehen grundsätzlich fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre.

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Du hast schon eine BU und bist unsicher?

Dann lieber jetzt prüfen als im Leistungsfall überrascht werden.

Antrag ansehen

Deine damaligen Angaben stehen in der Antragskopie. Vergleiche sie mit der Akte.

Nicht vorschnell handeln

Nicht kündigen und keine neue BU beantragen, ohne vorher zu klären, was sinnvoll ist. Annahme des neuen Vertrags immer vor der Kündigung des alten. Mehr: BU wechseln

Vorerkrankungen

Mehr zum Umgang damit: BU trotz Vorerkrankungen

Fazit: Gesundheitsfragen ohne böse Überraschung

Akte kennen, jede Frage genau lesen, vollständig beantworten. Die halbe Stunde Vorbereitung vor dem Antrag ist die beste Versicherung für deine Versicherung.

Weiterlesen

Grundlagen im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Häufig gestellte Fragen: Gesundheitsfragen der BU

Muss ich jeden Arztbesuch angeben?

Jeden, der von einer Gesundheitsfrage im abgefragten Zeitraum erfasst ist. Routine-Vorsorge ohne Befund ist oft ausgenommen, das steht aber im Fragetext.

Wie weit zurück fragen die Gesundheitsfragen?

Das hängt von der einzelnen Frage ab. Ambulante und stationäre Behandlungen haben oft unterschiedliche Zeiträume.

Was passiert, wenn ich etwas vergessen habe?

Je nach Verschulden kann der Versicherer den Vertrag anpassen, kündigen oder zurücktreten. Deshalb vorher die Krankenakte ansehen.

Wie lange kann der Versicherer zurücktreten?

Grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre. Tritt der Versicherungsfall vorher ein, auch danach noch.

Muss ich auch Dinge angeben, nach denen nicht gefragt wird?

Nein. Maßgeblich sind die Fragen in Textform. Was nicht gefragt ist, musst du nicht angeben.

Darf mein Berater die Fragen für mich beantworten?

Nein, die Angaben machst du selbst. Wir gehen sie aber gemeinsam durch, damit nichts fehlt und nichts missverständlich ist.

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