Pflegeversicherung — was die Pflegekasse wirklich zahlt
Jonas Schaller · Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK) · aktualisiert am 17. September 2026
Kurz gesagt: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkasko: Sie zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge, aber nie die vollen Kosten. Vor allem im Pflegeheim bleibt ein monatlicher Eigenanteil, den du selbst tragen musst. Reicht dein Einkommen nicht, geht es an dein Vermögen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko, keine Vollversicherung.
- Es gibt fünf Pflegegrade, die ein Gutachter nach dem Grad der Selbstständigkeit festlegt.
- Leistungen: Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Heimleistungen, je nach Pflegegrad.
- Im Heim bleibt ein Eigenanteil für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
- Kinder müssen für Eltern erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € brutto zahlen.
- Eine private Ergänzung ist am günstigsten, solange du jung und gesund bist.
👉 So solltest du vorgehen
- Verschaffe dir einen Überblick, was die Pflegekasse zahlt und was im Pflegefall offen bleibt.
- Überlege, ob du die Lücke aus Einkommen und Vermögen tragen willst und kannst.
- Wenn nicht: eine private Ergänzung abschließen, solange die Gesundheitsfragen noch gut zu beantworten sind.
Wie funktioniert die Pflegeversicherung?
Wer krankenversichert ist, ist auch pflegeversichert. Gesetzlich Versicherte über die Pflegekasse, privat Versicherte über eine private Pflegepflichtversicherung.
Teilkasko, nicht Vollkasko
Die Pflegeversicherung zahlt feste Beträge je nach Pflegegrad. Was darüber hinaus kostet, trägst du selbst. Das war von Anfang an so gewollt.
Gleiche Leistungen
Die private Pflegepflichtversicherung muss mindestens dieselben Leistungen bieten wie die gesetzliche.
Beitrag
Gesetzlich Versicherte zahlen einen Prozentsatz vom Einkommen, Kinderlose ab einem bestimmten Alter mehr, Eltern mit mehreren Kindern weniger.
Was bedeuten die Pflegegrade 1 bis 5?
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark deine Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Er entscheidet über die Höhe der Leistungen.
Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem über sechs Lebensbereiche, etwa Mobilität, Selbstversorgung und geistige Fähigkeiten.
| Pflegegrad | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung |
Wie bekommt man einen Pflegegrad?
Über einen Antrag bei der Pflegekasse. Danach kommt ein Gutachter zu dir nach Hause.
Gutachten
Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten ein Gutachter im Auftrag der privaten Pflegeversicherung. Geschaut wird, was du noch selbst kannst, nicht welche Diagnose du hast.
Gut vorbereiten
Ein Pflegetagebuch über ein paar Wochen hilft. Viele Betroffene zeigen sich beim Termin von ihrer besten Seite und werden dann zu niedrig eingestuft.
Widerspruch
Passt die Einstufung nicht, kannst du Widerspruch einlegen. Das lohnt sich häufiger, als man denkt.
Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse?
Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab und wird regelmäßig angepasst. Die wichtigsten Leistungsarten:
Was das in Euro heißt
Die Beträge ändern sich immer wieder und steigen mit dem Pflegegrad. Die aktuellen Werte nennt dir deine Pflegekasse. Wichtig ist: Sie decken fast nie die tatsächlichen Kosten.
- Pflegegeld, wenn Angehörige zu Hause pflegen (ab Pflegegrad 2)
- Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst (ab Pflegegrad 2)
- Entlastungsbetrag für Alltagshilfen, schon ab Pflegegrad 1
- Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und den Umbau der Wohnung
- Leistungen für die vollstationäre Pflege im Heim
Was kostet ein Pflegeheim wirklich?
Deutlich mehr, als die Pflegekasse zahlt. Die Differenz ist der Eigenanteil, und der ist für viele Familien eine echte Belastung.
Woraus sich der Eigenanteil zusammensetzt
Aus dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten des Heims und je nach Land einer Ausbildungsumlage.
Zuschläge nach Wohndauer
Die Pflegekasse zahlt zum pflegebedingten Anteil einen Zuschlag, der mit der Dauer im Heim steigt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben trotzdem vollständig bei dir.
Wie hoch?
Das unterscheidet sich stark nach Bundesland und Einrichtung. Frag bei Heimen in deiner Region nach der aktuellen Kostenaufstellung, dann siehst du die Größenordnung, um die es geht.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Erst du selbst, mit Rente und Vermögen. Dann das Sozialamt. Und nur in bestimmten Fällen die Kinder.
Einkommen und Vermögen
Der Eigenanteil wird aus deiner Rente bezahlt. Reicht die nicht, muss Erspartes eingesetzt werden. Bei Paaren kann das auch den Partner treffen, der zu Hause bleibt.
Hilfe zur Pflege
Ist das Vermögen bis auf einen Schonbetrag aufgebraucht, springt das Sozialamt ein.
Kinder
Kinder werden zum Elternunterhalt erst herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen brutto über 100.000 € liegt. Für die meisten Familien ist das Vermögen der Eltern das eigentliche Risiko.
Wie kannst du die Lücke privat schließen?
Mit einer Pflegezusatzversicherung. Es gibt drei Grundformen, die sich im Leistungsprinzip unterscheiden.
Pflegetagegeld
Zahlt pro Tag einen festen Betrag je nach Pflegegrad. Du entscheidest frei, wofür du das Geld verwendest, auch für pflegende Angehörige. Die flexibelste Form.
Pflegekostenversicherung
Erstattet einen Teil der Kosten, die nach der Leistung der Pflegekasse übrig bleiben. Du musst Rechnungen einreichen.
Pflegerentenversicherung
Zahlt eine monatliche Rente im Pflegefall, oft mit Ansparanteil. Meist die teuerste Variante.
Staatlich gefördert
Es gibt eine geförderte Variante des Pflegetagegelds mit 5 € Zulage im Monat und ohne Gesundheitsprüfung, dafür mit Wartezeit und oft geringeren Leistungen. Mehr: Pflegezusatzversicherung
Wann solltest du vorsorgen?
Früher als du denkst. Pflege betrifft nicht nur das hohe Alter, und der Beitrag hängt stark vom Eintrittsalter ab.
Pflege ist kein reines Altersthema
Unfall, Schlaganfall, schwere Erkrankung: Auch Menschen in den Vierzigern oder Fünfzigern können pflegebedürftig werden.
Gesundheitsfragen
Die meisten privaten Pflegetarife stellen Gesundheitsfragen. Wir klären die Gesundheitsfragen vor jedem Antrag gemeinsam und in Ruhe, anhand der Krankenakte.
Für die Eltern mitdenken
Viele sprechen erst über Pflege, wenn es so weit ist. Ein ruhiges Gespräch vorher schützt Eltern und Kinder.
Wie sind Beamte bei Pflege abgesichert?
Über zwei Säulen, genau wie bei Krankheit: Beihilfe und private Pflegepflichtversicherung.
Beihilfe zahlt mit
Bei Pflegebedürftigkeit gewährt der Dienstherr Beihilfe nach seinem Bemessungssatz. Mehr: Beihilfe einfach erklärt
Private Pflegepflichtversicherung für den Rest
Die private Pflegepflichtversicherung zahlt den Anteil, der nicht über die Beihilfe läuft. Zusammen entspricht das den gesetzlichen Leistungen.
Die Lücke bleibt trotzdem
Auch bei Beamten ist die Absicherung eine Teilkasko. Der Eigenanteil im Heim bleibt. Mehr: PKV für Beamte
Was müssen Angehörige organisieren?
Pflege trifft selten nur eine Person. Oft sind es Kinder oder Partner, die von einem Tag auf den anderen Termine, Anträge und Arbeit unter einen Hut bringen müssen.
Kurzfristig freinehmen
Beschäftigte dürfen bei einem akuten Pflegefall in der Familie bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Dafür gibt es unter Umständen Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse.
Längere Auszeit
Für eine längere Pflege zu Hause gibt es gesetzliche Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu reduzieren oder sich freistellen zu lassen. Wie lange und unter welchen Bedingungen, hängt auch von der Größe des Arbeitgebers ab.
Vollmachten vorher regeln
Ohne Vorsorgevollmacht dürfen auch enge Angehörige nicht automatisch Entscheidungen treffen. Das sollte geregelt sein, bevor es gebraucht wird.
Pflegeberatung nutzen
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Die hilft beim Antrag, bei der Auswahl von Diensten und beim Überblick über die Leistungen.
Fazit: Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung?
Für die Grundversorgung ja, für die vollen Kosten nein. Wer im Pflegefall sein Vermögen und seine Familie schützen will, braucht eine private Ergänzung.
Mein Rat
Rechne nicht mit der Pflegekasse allein. Überleg dir, was du im Pflegefall selbst tragen kannst, und schließ die Lücke, solange du gesund bist. Im kostenlosen Vorsorge-Check schaue ich mir an, was schon da ist, und sage dir auch, wenn nichts fehlt.
Häufig gestellte Fragen: Pflegeversicherung
Was zahlt die Pflegeversicherung?
Je nach Pflegegrad feste Beträge für Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastung oder Heim. Die tatsächlichen Kosten deckt sie fast nie vollständig.
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Fünf. Sie richten sich danach, wie stark die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.
Müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?
Erst, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Vorher werden Rente und Vermögen der Eltern eingesetzt, dann springt das Sozialamt ein.
Was ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Der Teil der Heimkosten, den die Pflegekasse nicht zahlt: pflegebedingter Anteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Ab wann lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?
Je früher, desto günstiger. Entscheidend ist, dass du die Gesundheitsfragen noch gut beantworten kannst.
Sind Beamte pflegeversichert?
Ja, über Beihilfe und eine private Pflegepflichtversicherung. Der Eigenanteil im Heim bleibt aber auch bei ihnen.