Beihilfe — einfach erklärt
Jonas Schaller · Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK) · aktualisiert am 17. September 2026
Kurz gesagt: Beihilfe ist die finanzielle Unterstützung deines Dienstherrn bei Krankheit, Pflege und Geburt. Sie erstattet einen festen Prozentsatz deiner beihilfefähigen Kosten, beim Bund und in vielen Ländern 50 % für aktive Beamte, 70 % für Ehepartner und Pensionäre und 80 % für Kinder. Den Rest sicherst du über einen privaten Beihilfetarif ab.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Beihilfe bekommen Beamte, Richter, Pensionäre und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
- Faustregel Bund und viele Länder: 50 % selbst, 70 % mit zwei Kindern oder im Ruhestand, 70 % Ehepartner, 80 % Kinder.
- Erstattet werden nur beihilfefähige Kosten, nicht jede Rechnung in voller Höhe.
- Du zahlst die Rechnung und reichst sie bei Beihilfestelle und Versicherer ein.
- Die Lücke schließt ein Beihilfetarif der PKV, der sich an geänderte Sätze anpasst.
- Jeder Dienstherr hat eigene Beihilfevorschriften, die Unterschiede sind spürbar.
👉 So solltest du vorgehen
- Finde heraus, welche Beihilfevorschriften für dich gelten: Bund oder welches Land.
- Prüfe, welche Sätze für dich, deinen Partner und deine Kinder gelten und wo die Beihilfe Lücken hat.
- Schließe die Lücke mit einem passenden Tarif, am besten innerhalb der Öffnungsaktion nach der Verbeamtung.
Was ist Beihilfe?
Beihilfe ist die Art, wie der Staat seiner Fürsorgepflicht bei Krankheit nachkommt. Sie ersetzt für Beamte den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung.
Kostenerstattung statt Beitragszuschuss
Der Dienstherr zahlt nicht monatlich in eine Kasse ein. Er erstattet dir einen Teil der Kosten, die tatsächlich entstanden sind.
Wofür es Beihilfe gibt
Bei Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit, bei Geburt und für bestimmte Vorsorgeleistungen. Den genauen Umfang regeln die Beihilfevorschriften deines Dienstherrn.
Beihilfe ist keine Versicherung
Sie deckt nur einen Teil. Für den Rest brauchst du eine eigene Absicherung. Mehr: PKV für Beamte
Wer bekommt Beihilfe?
Grundsätzlich alle, die Dienstbezüge oder Versorgungsbezüge von einem Dienstherrn bekommen, der Beihilfe gewährt.
Wer nicht
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen in der Regel keine Beihilfe, sondern sind ganz normal angestellt versichert. Bei Beurlaubung ohne Bezüge ruht die Beihilfe meistens, bei Elternzeit gelten Sonderregeln.
- Beamte auf Widerruf (z. B. Referendare und Anwärter), auf Probe und auf Lebenszeit
- Richterinnen und Richter
- Pensionäre sowie Witwen, Witwer und Waisen mit Versorgungsbezügen
- Berücksichtigungsfähige Ehepartner, deren Einkommen unter einer Grenze liegt
- Kinder, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden
Wie hoch ist die Beihilfe?
Das hängt davon ab, wer die Kosten verursacht. Die folgenden Werte sind die Faustregel beim Bund und in vielen Ländern.
Für dich selbst
Als aktiver Beamter bekommst du 50 %. Hast du zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, steigt dein eigener Satz auf 70 %. Im Ruhestand gilt ebenfalls 70 %.
Für deinen Ehepartner
70 %, wenn er oder sie berücksichtigungsfähig ist, also unter der Einkommensgrenze bleibt. Mehr: Beihilfe für Ehepartner
Für deine Kinder
80 %, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Mehr: Beihilfe für Kinder
Wenn sich etwas ändert
Geburt des zweiten Kindes, Kinder fallen aus dem Familienzuschlag, Ruhestand: Der Satz ändert sich, und dein Tarif muss mitgehen. Einige Länder haben eigene Regeln. Mehr: Beihilfesätze Bund und Länder
Welche Kosten sind beihilfefähig?
Beihilfefähig ist, was medizinisch notwendig und der Höhe nach angemessen ist. Das klingt großzügig, ist im Detail aber begrenzt.
In der Regel beihilfefähig
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, verordnete Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, Heilmittel wie Physiotherapie, Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen und Pflege.
Oft nur begrenzt
Heilmittel nach Höchstbeträgen, Zahnersatz und Material, Brillen für Erwachsene, Heilpraktiker, Kuren. Rechnungen über den üblichen Gebührensätzen werden häufig gekürzt.
Je nach Dienstherr nicht oder nur gegen Eigenbeitrag
Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer. Dazu kommen Eigenbeteiligungen, in Bayern zum Beispiel 3 € je verordnetem Arzneimittel sowie bei Wahlleistungen 25 € (Chefarzt) und 7,50 € (Zweibettzimmer) pro Krankenhaustag. Einige Länder ziehen außerdem eine jährliche Kostendämpfungspauschale ab.
💡 Tipp: Lies dir die Beihilfevorschriften deines Dienstherrn nicht allein durch. Wir gehen die Lücken gemeinsam durch, dann weißt du genau, was dein Tarif leisten muss.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Anders als mit der Versichertenkarte: Du bekommst die Rechnung, bezahlst sie und holst dir das Geld zurück.
Schritt für Schritt
Rechnung vom Arzt kommt zu dir. Du reichst sie mit einem Beihilfeantrag bei deiner Beihilfestelle ein, viele bieten dafür eine App oder ein Online-Portal an. Parallel geht die Rechnung an deine private Krankenversicherung.
Zwei Erstattungen
Die Beihilfestelle zahlt ihren Prozentsatz, die PKV den Rest. Bei großen Beträgen, etwa nach einer Operation, rechnen Krankenhäuser oft direkt ab oder es gibt Abschläge.
Fristen beachten
Beihilfeanträge sind fristgebunden. Wie lange du Zeit hast, legt dein Dienstherr fest. Rechnungen also nicht monatelang liegen lassen.
Wie schließt du die Deckungslücke?
Mit einem Beihilfetarif einer privaten Krankenversicherung. Er ist genau auf den Teil zugeschnitten, den die Beihilfe nicht zahlt.
Prozentual passend
Bei 50 % Beihilfe versicherst du 50 %, bei 70 % entsprechend 30 %. Wichtig ist, dass der Tarif bei einem geänderten Satz ohne neue Gesundheitsprüfung angepasst wird.
Ergänzungsbausteine
Zusätzliche Bausteine schließen Lücken, die die Beihilfe inhaltlich hat, etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus oder bei Zahnersatz.
Der beste Zeitpunkt
Innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung gilt bei den meisten Versicherern die Öffnungsaktion. Mehr: Öffnungsaktion der PKV
Kann ich als Beamter gesetzlich versichert bleiben?
Ja. Wirtschaftlich lohnt es sich aber nur in bestimmten Fällen.
Voller Beitrag ohne Zuschuss
Als freiwilliges Mitglied zahlst du den gesamten Beitrag selbst. Die Beihilfe zahlt neben der Kassenleistung in der Regel kaum etwas dazu.
Wann es trotzdem passen kann
Bei schweren Vorerkrankungen, wenn die Öffnungsaktion verpasst ist, bei vielen Kindern oder bei niedrigen Bezügen, zum Beispiel in Teilzeit.
Pauschale Beihilfe
Rund zehn Länder zahlen auf Antrag die Hälfte des Kassenbeitrags, der Bund und Bayern nicht. Diese Entscheidung ist meist endgültig. Mehr: Pauschale Beihilfe
Kostenlose PKV-Checkliste für Beamte: vor dem Antrag
Zur kostenlosen Checkliste →Beihilfe plus PKV oder gesetzliche Kasse — der Vergleich
Eine grobe Gegenüberstellung für aktive Beamte. Die Details hängen von deinem Dienstherrn ab.
Vereinfachte Darstellung, ohne Gewähr für jeden Dienstherrn.
| Beihilfe + PKV | Gesetzliche Kasse | |
|---|---|---|
| Beitrag | Nur für die Restkosten, abhängig von Alter und Gesundheit | Voller Beitrag nach Bezügen, ohne Zuschuss (außer pauschale Beihilfe) |
| Familie | Eigener Vertrag je Person, Kinder günstig durch 80 % Beihilfe | Familienversicherung für Partner ohne Einkommen und Kinder |
| Abrechnung | Rechnung zahlen, bei Beihilfe und PKV einreichen | Versichertenkarte |
| Gesundheitsprüfung | Ja, außer in der Öffnungsaktion | Nein |
| Ruhestand | Beihilfe steigt meist auf 70 %, PKV-Anteil sinkt | Beitrag nach Versorgungsbezügen |
Was ist freie Heilfürsorge?
Bei der Polizei, der Bundeswehr und teils bei der Feuerwehr übernimmt der Dienstherr die Behandlungskosten direkt. Beihilfe brauchst du dann für dich selbst nicht.
Was sie nicht abdeckt
Deine Familie. Ehepartner und Kinder laufen über die Beihilfe und brauchen einen eigenen Tarif.
Was nach dem Dienst passiert
Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gilt Beihilfe, und du brauchst eine private Restkostenversicherung. Mehr: Freie Heilfürsorge
Wann brauchst du eine Anwartschaft?
Immer dann, wenn du heute keine PKV brauchst, später aber schon. Die Anwartschaft sichert deinen heutigen Gesundheitszustand.
Typische Situationen
Freie Heilfürsorge bis zur Pension, unsichere Übernahme nach dem Referendariat, Beurlaubung ohne Bezüge, Auslandsaufenthalt.
Klein oder groß
Die kleine Anwartschaft sichert die Gesundheit, die große zusätzlich das Eintrittsalter. Mehr: Anwartschaftsversicherung
Welche Fehler passieren bei der Beihilfe am häufigsten?
Die meisten Probleme entstehen nicht im Krankheitsfall, sondern Jahre vorher, bei Fristen und Änderungen, die niemand meldet.
Satzänderung nicht gemeldet
Das zweite Kind ist da, ein Kind fällt aus dem Familienzuschlag, der Ruhestand beginnt: Wer den Tarif nicht rechtzeitig anpasst, ist entweder zu hoch oder zu niedrig versichert. Beantragst du die Anpassung innerhalb von sechs Monaten, muss der Versicherer sie ohne Gesundheitsprüfung umsetzen (§ 199 VVG). Danach nicht mehr.
Öffnungsaktion verpasst
Wer nach der Verbeamtung erst einmal abwartet, muss später durch eine normale Gesundheitsprüfung. Mit Vorerkrankungen kann das teuer werden oder scheitern.
Lücken der Beihilfe nicht gekannt
Viele merken erst bei der ersten großen Zahnrechnung oder beim Krankenhausaufenthalt, dass ihre Beihilfe dort weniger zahlt als erwartet. Dann ist es für einen Ergänzungsbaustein ohne Gesundheitsfragen oft zu spät.
Rechnungen zu lange liegen lassen
Beihilfeanträge haben Fristen. Wer Belege sammelt und das Einreichen vergisst, verschenkt Geld. Ein fester Termin im Monat hilft.
Fazit: Was solltest du über die Beihilfe wissen?
Die Beihilfe ist ein starkes Fundament, aber keine vollständige Absicherung. Wie gut du versorgt bist, entscheidet der Tarif, der die Lücke schließt.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Kenne deine Sätze. Kenne die Lücken deiner Beihilfevorschriften. Und nutze die Öffnungsaktion, solange sie offen ist.
Hast du schon einen Vertrag?
Dann schaue ich ihn mir im kostenlosen PKV-Check an. Passt er zu deiner Beihilfe, sage ich dir das, und du behältst ihn.
Häufig gestellte Fragen: Beihilfe
Wie viel Prozent zahlt die Beihilfe?
Beim Bund und in vielen Ländern 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei oder mehr Kindern und im Ruhestand, 70 % für Ehepartner und 80 % für Kinder. Einzelne Länder weichen ab.
Bekommen Referendare Beihilfe?
Ja. Als Beamte auf Widerruf sind Referendare und Anwärter beihilfeberechtigt.
Muss ich Arztrechnungen vorstrecken?
In der Regel ja. Du zahlst die Rechnung und bekommst das Geld von Beihilfestelle und PKV zurück. Bei hohen Beträgen gibt es oft Direktabrechnung oder Abschläge.
Zahlt die Beihilfe auch für Zahnersatz?
Ja, aber oft nur eingeschränkt, etwa beim Material. Diese Lücke sollte dein Tarif schließen.
Bekommen Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst Beihilfe?
In aller Regel nicht. Sie sind wie andere Angestellte versichert.
Was passiert mit der Beihilfe im Ruhestand?
Sie läuft weiter, meist mit höherem Satz. Beim Bund und in vielen Ländern sind es dann 70 %.
Wo stelle ich den Beihilfeantrag?
Bei der Beihilfestelle deines Dienstherrn. Viele bieten inzwischen eine App oder ein Online-Portal an.
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