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Beihilfe für Kinder: So sind Kinder von Beamten versichert

Jonas Schaller

Jonas Schaller · Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK) · aktualisiert am 17. September 2026

Kurz gesagt: Kinder von Beamten bekommen beim Bund und in vielen Ländern 80 % Beihilfe, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Die restlichen 20 % sichert ein privater Tarif ab, der entsprechend günstig ist. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind unter Umständen auch dort familienversichert werden.

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💡 Wichtige Infos auf einen Blick

  • Beihilfesatz für Kinder nach der Faustregel: 80 %.
  • Voraussetzung: Das Kind wird im Familienzuschlag berücksichtigt.
  • Ab zwei Kindern steigt dein eigener Satz nach der Faustregel auf 70 %.
  • Neugeborene rechtzeitig anmelden, dann ohne Gesundheitsprüfung.
  • Mit der Berücksichtigung endet auch die Beihilfe für das Kind.
Inhaltsverzeichnis ▾
  1. Wann sind Kinder berücksichtigungsfähig?
  2. Wie viel zahlt die Beihilfe für Kinder?
  3. Privat oder gesetzlich, wenn nur ein Elternteil Beamter ist?
  4. Wie meldest du ein neugeborenes Kind an?
  5. Was ändert sich mit dem zweiten Kind?
  6. Was passiert, wenn die Berücksichtigung endet?
  7. Fazit: Wie sicherst du deine Kinder am besten ab?

Wann sind Kinder berücksichtigungsfähig?

Solange sie im Familienzuschlag deiner Bezüge berücksichtigt werden. Das hängt eng mit dem Kindergeldanspruch zusammen.

Bis wann

Bei minderjährigen Kindern immer. Danach typischerweise, solange sie in Schule, Ausbildung oder Studium sind, bis zu einer Altersgrenze.

Welche Kinder

Leibliche Kinder, Adoptivkinder und in vielen Fällen auch Stiefkinder und Pflegekinder, die in deinem Haushalt leben.

Grundprinzip

Wie Beihilfe insgesamt funktioniert: Beihilfe einfach erklärt

Wie viel zahlt die Beihilfe für Kinder?

Nach der Faustregel beim Bund und in vielen Ländern 80 % der beihilfefähigen Kosten.

Nur 20 % privat

Der private Tarif muss nur ein Fünftel abdecken. Deshalb sind Kinderbeiträge in Beihilfetarifen meist klein.

Dein eigener Satz steigt mit

Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern bekommst du selbst nach der Faustregel 70 % statt 50 %. Mehr: Beihilfesätze Bund und Länder

Privat oder gesetzlich, wenn nur ein Elternteil Beamter ist?

Das hängt vom anderen Elternteil ab. Die Regeln der gesetzlichen Familienversicherung entscheiden mit.

Anderer Elternteil gesetzlich versichert und verdient mehr

Liegt das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher, kann das Kind meist kostenlos in der Familienversicherung bleiben.

Beamter verdient mehr

Verdient der beihilfeberechtigte Elternteil mehr und liegt über der Versicherungspflichtgrenze, ist die Familienversicherung in der Regel ausgeschlossen. Dann läuft das Kind über Beihilfe und privaten Tarif.

Beide Eltern Beamte

Das Kind wird nur bei einem Elternteil berücksichtigt. Ihr legt fest, bei wem. Der erhöhte eigene Satz ab zwei Kindern gilt auch nur für diesen Elternteil.

Wie meldest du ein neugeborenes Kind an?

Schnell. Wer die Frist einhält, bekommt das Kind ohne Gesundheitsprüfung versichert.

Kindernachversicherung

Ist ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat versichert, kann das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten angemeldet werden, rückwirkend ab Geburt.

Warum das so wichtig ist

Kommt ein Kind mit gesundheitlichen Problemen auf die Welt und die Frist ist verpasst, kann eine spätere Aufnahme schwierig werden.

Beihilfestelle informieren

Das Kind muss auch im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Also parallel die Bezügestelle und die Beihilfestelle informieren.

💡 Tipp: Leg dir die Anmeldung beim Versicherer auf die Liste für die erste Woche nach der Geburt, direkt neben die Geburtsurkunde.

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Was ändert sich mit dem zweiten Kind?

Für das Kind nichts, für dich schon: Dein eigener Satz steigt nach der Faustregel von 50 auf 70 %.

Tarif anpassen

Dein privater Anteil sinkt dann von 50 auf 30 %. Das senkt deinen Beitrag. Die Anpassung musst du deinem Versicherer melden.

Und später zurück

Fällt ein Kind aus dem Familienzuschlag, steigt dein privater Anteil wieder. Ohne neue Gesundheitsprüfung geht das, wenn du es innerhalb von sechs Monaten beantragst.

Was passiert, wenn die Berücksichtigung endet?

Dann endet auch die Beihilfe für dein Kind. Es braucht eine eigene, vollständige Krankenversicherung.

Im Studium

Studierende sind grundsätzlich in der gesetzlichen Studentenversicherung pflichtversichert, können sich zu Beginn des Studiums aber befreien lassen. Diese Entscheidung gilt für das ganze Studium. Mehr: PKV für Studierende

Beim Berufsstart

Mit dem ersten Job als Angestellter wird dein Kind in der Regel gesetzlich pflichtversichert. Eine Anwartschaft kann sinnvoll sein, wenn es später selbst Beamter werden will.

Nicht einfach kündigen

Oft kann der bestehende Kindertarif umgestellt werden. Wenn doch gewechselt wird: Annahme des neuen Vertrags immer vor der Kündigung des alten.

Fazit: Wie sicherst du deine Kinder am besten ab?

Über Beihilfe und einen kleinen Restkostentarif sind Kinder von Beamten gut und günstig versorgt. Wichtig sind drei Dinge: rechtzeitig anmelden, Satzänderungen melden und den Übergang ins Erwachsenenleben planen.

Mein Rat

Lass die ganze Familie auf einmal anschauen, nicht jede Person einzeln. Dann passt alles zusammen: PKV für Beamte. Und denk an die Absicherung darüber hinaus: Versicherungen für Kinder

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Häufig gestellte Fragen: Beihilfe für Kinder

Wie viel Beihilfe bekommen Kinder von Beamten?

Beim Bund und in vielen Ländern 80 % der beihilfefähigen Kosten, solange das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird.

Muss ich mein Kind privat versichern, wenn ich Beamter bin?

Nicht zwingend. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert und verdient mehr, kann das Kind meist familienversichert werden.

Wie schnell muss ich ein Neugeborenes anmelden?

Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt. Dann gibt es keine Gesundheitsprüfung, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten versichert ist.

Bis wann bekommt mein Kind Beihilfe?

Solange es im Familienzuschlag berücksichtigt wird. Danach braucht es eine eigene Krankenversicherung.

Beide Eltern sind Beamte — wer bekommt die Beihilfe für das Kind?

Nur ein Elternteil. Ihr legt fest, bei wem das Kind berücksichtigt wird.

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