Beihilfe-Bemessungssatz: Welcher Prozentsatz gilt für dich?
Jonas Schaller · Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK) · aktualisiert am 17. September 2026
Kurz gesagt: Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz deiner beihilfefähigen Kosten, den der Dienstherr erstattet. Beim Bund und in vielen Ländern gilt: 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei oder mehr Kindern und im Ruhestand, 70 % für Ehepartner, 80 % für Kinder. Einzelne Länder haben eigene Regeln.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Bemessungssatz = Anteil der beihilfefähigen Kosten, den die Beihilfe zahlt.
- Faustregel: 50 % selbst, 70 % mit zwei Kindern oder als Pensionär, 70 % Ehepartner, 80 % Kinder.
- Den höheren Satz mit zwei Kindern bekommt bei zwei beihilfeberechtigten Eltern nur einer.
- Einzelne Länder weichen ab, deshalb immer die eigenen Vorschriften prüfen.
- Ändert sich der Satz, muss der private Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung mitgehen.
Was ist der Bemessungssatz?
Er legt fest, welchen Anteil deiner Krankheitskosten die Beihilfe übernimmt. Den Rest versicherst du privat.
Bezogen auf beihilfefähige Kosten
Der Satz gilt nicht auf jede Rechnung, sondern auf den beihilfefähigen Betrag. Kürzt die Beihilfestelle eine Position, wird der Satz nur auf den Rest angewendet.
Beispiel
Eine Zahnarztrechnung über 400 €, davon 300 € beihilfefähig. Bei 50 % zahlt die Beihilfe 150 €. Ohne passenden Tarif bleiben 250 € offen.
Wo das geregelt ist
In den Beihilfevorschriften deines Dienstherrn. Mehr zum Grundprinzip: Beihilfe einfach erklärt
Welche Sätze gelten beim Bund und in vielen Ländern?
Diese Faustregel trifft für den Bund und einen großen Teil der Länder zu.
Faustregel. Die Länder regeln die Beihilfe selbst und weichen teils ab, zum Beispiel bei Pensionären, beim Kinderzuschlag oder bei der Einkommensgrenze für Ehepartner.
| Person | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Beamter | 50 % |
| Aktiver Beamter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Pensionär | 70 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 80 % |
Wann steigt dein eigener Satz?
In zwei Situationen: mit dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind und mit dem Eintritt in den Ruhestand.
Zweites Kind
Ab zwei Kindern, die im Familienzuschlag berücksichtigt werden, steigt dein eigener Satz nach der Faustregel von 50 auf 70 %.
Beide Eltern beihilfeberechtigt
Dann bekommt den erhöhten Satz nur einer von beiden. Ihr legt in der Regel fest, wer. Mehr: Beihilfe für Kinder
Ruhestand
Als Pensionär gilt nach der Faustregel 70 %. Gerade im Alter, wenn Krankheitskosten steigen, entlastet das den privaten Beitrag.
Kann der Satz auch wieder sinken?
Ja. Das wird oft übersehen und kann teuer werden, wenn der Tarif nicht mitgeht.
Kinder fallen aus dem Familienzuschlag
Endet die Ausbildung oder überschreitet das Kind die Altersgrenze, zählt es nicht mehr. Bleibt nur noch ein Kind, fällt dein Satz zurück auf 50 %.
Was dann passieren muss
Dein privater Anteil steigt von 30 auf 50 %. Der Versicherer muss diese Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung gewähren, wenn du sie innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung beantragst (§ 199 VVG).
💡 Tipp: Die Anpassung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nur innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung. Melde eine Änderung des Beihilfesatzes sofort deinem Versicherer.
Kostenlose PKV-Checkliste für Beamte: vor dem Antrag
Zur kostenlosen Checkliste →Welche Länder weichen ab?
Jedes Land hat eigene Beihilfevorschriften. Die Grundlogik ist meist ähnlich, die Details nicht.
Beispiel Bayern
Bayern folgt der Faustregel, erhöht deinen eigenen Satz aber auch während der Elternzeit auf 70 %. Außerdem gibt es feste Eigenbeteiligungen, etwa 3 € je Arzneimittel.
Typische Unterschiede
Andere Sätze für Pensionäre, Zuschläge je Kind statt einer Stufe ab zwei Kindern, andere Einkommensgrenzen für Ehepartner, Kostendämpfungspauschalen oder Eigenbehalte.
Neuere Regeln für Neueinsteiger
Manche Länder haben ihre Regeln für neu eingestellte Beamte geändert, andere bieten eine pauschale Beihilfe als Alternative an. Mehr: Pauschale Beihilfe
Was das für dich heißt
Verlass dich nicht auf Tabellen aus dem Internet, auch nicht auf diese. Maßgeblich ist, was dein Dienstherr heute regelt.
Was bedeutet der Satz für deinen PKV-Tarif?
Der Tarif muss exakt den Teil abdecken, den die Beihilfe offen lässt. Nicht mehr, nicht weniger.
Zu wenig versichert
Dann bleibt bei jeder Rechnung ein Eigenanteil. Das fällt oft erst bei einer großen Behandlung auf.
Zu viel versichert
Mehr als 100 % Erstattung gibt es nicht. Du würdest Beitrag für Leistungen zahlen, die nie fließen.
Für später mitdenken
Kinder, Ruhestand, Wechsel des Dienstherrn: Ein guter Tarif passt sich an jeden dieser Schritte an. Mehr: PKV für Beamte
Fazit: Kennst du deinen Satz?
Die Faustregel 50, 70, 80 % hilft zur Orientierung. Für deine Absicherung zählt aber der Satz deines Dienstherrn und dass dein Tarif bei jeder Änderung mitgeht.
So gehst du vor
Satz für dich und deine Familie klären, Tarif daran ausrichten, Änderungen sofort melden. Wenn du schon versichert bist, prüfe ich im PKV-Check, ob alles zusammenpasst.
Häufig gestellte Fragen: Beihilfesätze Bund und Länder
Wie hoch ist der Beihilfesatz für Beamte?
Beim Bund und in vielen Ländern 50 % für aktive Beamte. Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand sind es 70 %.
Wie hoch ist der Beihilfesatz für Kinder?
In der Regel 80 %, solange das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird.
Bekommen beide Eltern 70 %, wenn beide Beamte sind?
Nein. Den erhöhten Satz wegen der Kinder bekommt nur ein Elternteil.
Was passiert, wenn mein Beihilfesatz sinkt?
Dein privater Anteil muss steigen. Beantragst du das innerhalb von sechs Monaten, muss der Versicherer ohne Gesundheitsprüfung anpassen.
Gilt die Faustregel in jedem Bundesland?
Nein. Einige Länder haben eigene Sätze und Zuschläge. Maßgeblich sind die Vorschriften deines Dienstherrn.