Risikolebensversicherung über Kreuz: einfach erklärt
Jonas Schaller · Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK) · aktualisiert am 17. September 2026
Kurz gesagt: Über Kreuz heißt: Jeder Partner schließt die Versicherung auf das Leben des anderen ab und zahlt die Beiträge selbst. Stirbt der Partner, bekommt der Überlebende das Geld aus seinem eigenen Vertrag, und in der Regel fällt keine Erbschaftsteuer an. Für unverheiratete Paare mit einem Freibetrag von nur 20.000 € ist das oft der wichtigste Punkt des ganzen Vertrags.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter sind dieselbe Person, versichert ist der Partner.
- Die Auszahlung gilt dann nicht als Erbe, Erbschaftsteuer fällt in der Regel nicht an.
- Freibetrag unverheiratete Partner: 20.000 €. Ehepartner: 500.000 €.
- Wichtig: Beiträge vom eigenen Konto des Versicherungsnehmers zahlen.
- Der versicherte Partner muss dem Vertrag zustimmen.
Was bedeutet „über Kreuz“?
Normalerweise versichert jeder sein eigenes Leben. Über Kreuz ist es umgekehrt: Du versicherst das Leben deines Partners, dein Partner deines.
Beispiel mit zwei getrennten Verträgen.
| Rolle | Vertrag 1 | Vertrag 2 |
|---|---|---|
| Versicherungsnehmer und Beitragszahler | Anna | Tom |
| Versicherte Person | Tom | Anna |
| Bezugsberechtigt | Anna | Tom |
Warum spart das Erbschaftsteuer?
Entscheidend ist, aus wessen Vermögen das Geld kommt. Beim klassischen Vertrag gehört der Vertrag dem Verstorbenen, die Auszahlung an den Partner wird wie ein Erbe behandelt.
Klassisch abgeschlossen
Tom versichert sich selbst, Anna ist bezugsberechtigt. Stirbt Tom, erhält Anna Geld aus Toms Vertrag. Das ist ein Erwerb von Todes wegen und kann erbschaftsteuerpflichtig sein.
Über Kreuz abgeschlossen
Anna ist Versicherungsnehmerin für Toms Leben und zahlt die Beiträge. Stirbt Tom, bekommt Anna Geld aus ihrem eigenen Vertrag. Es wird nichts vererbt, also fällt in der Regel auch keine Erbschaftsteuer an.
Wie hoch sind die Freibeträge?
Wie viel steuerfrei bleibt, hängt vom Verhältnis zum Verstorbenen ab. Für Paare gibt es zwei sehr unterschiedliche Werte.
Beispiel
Tom stirbt, Anna bekommt 250.000 € aus Toms klassischem Vertrag. Nur 20.000 € sind frei, die übrigen 230.000 € werden in Steuerklasse III mit 30 % besteuert, rund 69.000 €, wenn sonst nichts vererbt wird. Über Kreuz abgeschlossen wäre die ganze Summe bei Anna angekommen.
Der Freibetrag gilt für alles, was vererbt wird, nicht nur für die Versicherung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Steuerberatung.
| Verhältnis | Erbschaftsteuer-Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Unverheiratete Partner | 20.000 € |
Für wen ist über Kreuz sinnvoll?
Vor allem für unverheiratete Paare. Aber nicht nur.
Unverheiratete Paare
Hier fast immer. Mehr: Risikoleben für Paare
Paare mit gemeinsamem Kredit
Wenn die Summe hoch ist, damit die Restschuld vollständig ankommt. Mehr: Risikoleben für den Hauskredit
Ehepaare mit großem Vermögen
Wenn Versicherungssumme und sonstiges Erbe zusammen den Freibetrag von 500.000 € übersteigen könnten.
Geschäftspartner
Auch im Unternehmen kann sich die Konstellation lohnen, zum Beispiel wenn ein Partner den Anteil des anderen übernehmen soll.
Worauf müsst ihr beim Abschluss achten?
Die Konstellation funktioniert nur, wenn sie auch im Alltag sauber gelebt wird.
- Beiträge vom eigenen Konto des Versicherungsnehmers zahlen. Bei einem gemeinsamen Konto im Zweifel mit der Steuerberatung sprechen.
- Der versicherte Partner muss schriftlich zustimmen und die Gesundheitsfragen selbst beantworten.
- Bezugsrecht auf den Versicherungsnehmer selbst eintragen.
- Beide Verträge mit passender Summe und Laufzeit abschließen, nicht nur einen.
- Bestehende Verträge nicht einfach kündigen. Annahme des neuen Vertrags immer vor der Kündigung des alten.
💡 Tipp: Manchmal lässt sich ein bestehender Vertrag umstellen, indem der Versicherungsnehmer wechselt. Ob das geht und wie es steuerlich wirkt, klären wir vorher.
Was passiert bei einer Trennung?
Der Vertrag gehört dem Versicherungsnehmer. Das ist der Punkt, den Paare vorher besprechen sollten.
Der Ex-Partner behält den Vertrag
Er kann weiterzahlen, kündigen oder den Vertrag ändern. Auf dein Leben läuft dann ein Vertrag, den du nicht steuerst.
Was ihr tun könnt
Nach einer Trennung gemeinsam entscheiden: Vertrag kündigen, Versicherungsnehmer tauschen oder weiterlaufen lassen, zum Beispiel wenn gemeinsame Kinder oder ein Kredit da sind.
Fazit: Lohnt sich über Kreuz?
Für unverheiratete Paare fast immer. Der Aufwand ist klein, die Wirkung im Ernstfall groß.
So gehen wir vor
Wir prüfen eure bestehenden Verträge, legen die richtige Konstellation fest und klären die Gesundheitsfragen vor jedem Antrag gemeinsam und in Ruhe, anhand der Krankenakte. Alle Grundlagen stehen im Ratgeber Risikolebensversicherung. Steuerfragen im Einzelfall gehören zu deiner Steuerberatung.
Häufig gestellte Fragen: Über Kreuz versichern
Was heißt Risikolebensversicherung über Kreuz?
Jeder Partner ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler für das Leben des anderen und selbst bezugsberechtigt.
Spart über Kreuz wirklich Erbschaftsteuer?
Ja, weil die Auszahlung aus dem eigenen Vertrag kommt und nicht vererbt wird. Voraussetzung ist, dass die Konstellation sauber umgesetzt ist.
Wie hoch ist der Freibetrag für unverheiratete Partner?
20.000 €. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind es 500.000 €.
Brauchen Ehepaare eine Versicherung über Kreuz?
Meist nicht, wegen des hohen Freibetrags. Bei großem Vermögen oder sehr hohen Summen kann es trotzdem sinnvoll sein.
Geht über Kreuz auch mit einer verbundenen Versicherung?
Die klare Lösung sind zwei getrennte Verträge, bei denen jeder Versicherungsnehmer für den anderen ist.
Was passiert mit dem Vertrag nach einer Trennung?
Er gehört weiter dem Versicherungsnehmer. Deshalb solltet ihr nach einer Trennung gemeinsam entscheiden, wie es weitergeht.