Risikolebensversicherung für Paare: zwei Verträge, einer oder über Kreuz?
Jonas Schaller · Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK) · aktualisiert am 17. September 2026
Kurz gesagt: Paare sichern sich am besten gegenseitig ab, und zwar so, dass das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, und nicht zur Hälfte beim Finanzamt. Für die meisten Paare mit Kindern sind zwei getrennte Verträge besser als ein verbundener. Unverheiratete Paare sollten über Kreuz abschließen.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Jeder, dessen Einkommen fehlen würde, braucht eine eigene Absicherung.
- Verbundene Verträge zahlen nur einmal, danach ist der Überlebende ungeschützt.
- Unverheiratete Paare: Erbschaftsteuer-Freibetrag nur 20.000 €.
- Ehepartner: Freibetrag 500.000 €, eine Witwenrente gibt es nur mit Trauschein.
- Auch wer weniger verdient oder die Kinder betreut, leistet etwas, das fehlen würde.
Warum sollten sich Paare gegenseitig absichern?
Weil ihr euer Leben auf zwei Einkommen oder auf eine gemeinsame Aufgabenteilung gebaut habt. Fällt einer weg, bleibt der andere mit Miete, Kredit und vielleicht Kindern allein.
Das Einkommen fehlt sofort
Laufende Kosten laufen weiter, das Gehalt kommt nicht mehr. Rücklagen sind oft schneller aufgebraucht als gedacht.
Auch Care-Arbeit hat einen Preis
Wer die Kinder betreut und den Haushalt führt, verdient vielleicht weniger. Fällt diese Person weg, braucht der andere Betreuung oder muss beruflich kürzertreten. Beides kostet Geld.
Was ist bei verheirateten Paaren wichtig?
Ehepartner sind gesetzlich besser gestellt. Das heißt aber nicht, dass sie keine Absicherung brauchen.
Hinterbliebenenrente
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen- oder Witwerrente. Sie ist meist deutlich niedriger als das weggefallene Gehalt.
Erbschaftsteuer
Der Freibetrag für Ehepartner liegt bei 500.000 €. Bei üblichen Versicherungssummen fällt deshalb oft keine Steuer an, wenn sonst nicht viel Vermögen vererbt wird.
Trotzdem über die Konstellation nachdenken
Bei hohen Summen, größerem Vermögen oder einer Trennung kann es sinnvoll sein, dass jeder Versicherungsnehmer für das Leben des anderen ist.
Was müssen unverheiratete Paare beachten?
Ohne Trauschein seid ihr erbrechtlich und steuerlich Fremde. Das kann bei der Auszahlung richtig teuer werden.
Kleiner Freibetrag
Unverheiratete Partner haben nur einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 20.000 €. Alles darüber wird in Steuerklasse III mit mindestens 30 % besteuert, wenn der Vertrag ungünstig aufgesetzt ist.
Keine Witwenrente
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
Die Lösung
Über Kreuz abschließen: Jeder ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler für das Leben des anderen. Dann fließt das Geld aus dem eigenen Vertrag und ist in der Regel nicht erbschaftsteuerpflichtig. Mehr: Über Kreuz versichern
💡 Tipp: Bestehenden Vertrag prüfen, bevor ihr etwas Neues abschließt. Manchmal lässt sich die Konstellation beim eigenen Vertrag anpassen.
Verbundene oder zwei getrennte Verträge?
Der verbundene Vertrag wirkt praktisch: ein Antrag, ein Beitrag. Für die meisten Paare mit Kindern ist er trotzdem die schlechtere Wahl.
Allgemeine Merkmale, die Details regelt der jeweilige Tarif.
| Verbundener Vertrag | Zwei getrennte Verträge | |
|---|---|---|
| Auszahlung | Einmal, beim ersten Todesfall | Je Vertrag, also bei beiden Todesfällen |
| Nach dem ersten Todesfall | Vertrag endet, Überlebender ohne Schutz | Der zweite Vertrag läuft weiter |
| Beitrag | Etwas günstiger | Etwas teurer |
| Summen | Eine gemeinsame Summe | Je Person passend zum Einkommen |
| Bei Trennung | Schwierig aufzuteilen | Jeder behält seinen Vertrag |
Wie verteilen Paare die Summen?
Nicht jeder braucht die gleiche Summe. Entscheidend ist, was dem anderen fehlen würde.
Nach Einkommen
Wer mehr verdient, hinterlässt eine größere Lücke. Grobe Faustregel: drei bis fünf Bruttojahreseinkommen plus Anteil am Kredit.
Nach Aufgaben
Auch der Partner mit weniger Einkommen braucht eine Summe, die Kinderbetreuung und kürzere Arbeitszeit des anderen auffängt.
Beispiel
Anna verdient 45.000 € brutto, Tom 25.000 € und betreut überwiegend die Kinder. Annas Vertrag könnte bei vier Jahreseinkommen bei 180.000 € plus Kreditanteil liegen, Toms deutlich darunter, aber nicht bei null. Die genaue Rechnung: Die richtige Versicherungssumme
Und wenn ihr gemeinsam ein Haus finanziert?
Dann haften meist beide für den ganzen Kredit. Stirbt einer, muss der andere allein weiterzahlen.
Summe am Kredit ausrichten
Die Restschuld sollte abgedeckt sein, damit das Haus nicht verkauft werden muss.
Konstant oder fallend
Eine fallende Summe passt zum sinkenden Kredit, eine konstante sichert zusätzlich den Lebensunterhalt. Mehr: Risikoleben für den Hauskredit
Welche Fehler machen Paare am häufigsten?
Die meisten Fehler passieren nicht bei der Summe, sondern bei der Konstellation.
- Unverheiratet und jeder versichert sich selbst mit dem Partner als Bezugsberechtigtem.
- Verbundener Vertrag, obwohl Kinder da sind und der Überlebende weiter Schutz braucht.
- Nur der Hauptverdiener ist versichert, der Partner mit der Kinderbetreuung nicht.
- Bezugsrecht nach einer Trennung nicht geändert.
- Gesundheitsfragen schnell beantwortet, ohne in die eigene Krankenakte zu schauen.
Fazit: Wie sichern sich Paare richtig ab?
Jeder, dessen Beitrag zum gemeinsamen Leben fehlen würde, braucht Schutz. Meist in zwei getrennten Verträgen, bei unverheirateten Paaren über Kreuz.
So gehen wir vor
Wir rechnen euren Bedarf, legen die Konstellation fest und klären die Gesundheitsfragen vor jedem Antrag gemeinsam und in Ruhe, anhand der Krankenakte. Alles Grundlegende steht im Ratgeber Risikolebensversicherung.
Häufig gestellte Fragen: Risikoleben für Paare
Brauchen beide Partner eine Risikolebensversicherung?
Meist ja, sobald das Einkommen oder die Arbeit des einen dem anderen fehlen würde. Die Summen dürfen unterschiedlich hoch sein.
Ist eine verbundene Risikolebensversicherung für Paare sinnvoll?
Nur selten. Sie zahlt einmal und endet dann, der Überlebende ist danach ungeschützt.
Wie hoch ist der Erbschaftsteuer-Freibetrag für unverheiratete Paare?
20.000 €. Deshalb sollten unverheiratete Paare über Kreuz abschließen.
Müssen Ehepartner über Kreuz abschließen?
Meist nicht nötig, weil der Freibetrag bei 500.000 € liegt. Bei hohen Summen oder großem Vermögen kann es trotzdem sinnvoll sein.
Was passiert mit dem Vertrag bei einer Trennung?
Der Vertrag gehört dem Versicherungsnehmer. Bezugsrecht und Konstellation sollten nach einer Trennung sofort geprüft werden.