Amtsärztliche Untersuchung: was dich erwartet und was du vorher klären solltest
Jonas Schaller · Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK) · aktualisiert am 17. September 2026
Kurz gesagt: Vor der Verbeamtung prüft ein Amtsarzt, ob du gesundheitlich für die Laufbahn geeignet bist. Später kann der Dienstherr dich erneut untersuchen lassen, wenn Zweifel an deiner Dienstfähigkeit bestehen. Die Untersuchung ersetzt keine Gesundheitsprüfung beim Versicherer, deshalb solltest du Dienstunfähigkeitsversicherung und private Krankenversicherung möglichst vorher in Ruhe klären.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Amtsärztliche Untersuchungen gibt es vor der Verbeamtung und bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit.
- Geprüft wird die gesundheitliche Eignung für die Laufbahn bis zur Altersgrenze.
- Eine Vorerkrankung allein ist in der Regel kein Ausschlussgrund.
- Der Dienstherr erfährt in der Regel das Ergebnis, nicht jede Einzeldiagnose.
- Versicherer stellen eigene Gesundheitsfragen, unabhängig vom Amtsarzt.
- Ablauf und Anforderungen regeln Bund und Länder unterschiedlich.
Wann müssen Beamte zum Amtsarzt?
Es gibt zwei typische Anlässe: vor der Verbeamtung und während des Dienstes.
Vor der Einstellung
Vor der Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe, je nach Dienstherr manchmal auch vor der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit
Bist du lange oder oft krank, kann der Dienstherr eine Untersuchung anordnen. Sie ist die Grundlage für die Entscheidung über Dienstunfähigkeit oder begrenzte Dienstfähigkeit. Mehr: Dienstunfähigkeitsversicherung
Weitere Anlässe
Zum Beispiel bei Dienstunfällen oder wenn geprüft wird, ob du nach längerer Krankheit wieder dienstfähig bist.
Wie läuft die amtsärztliche Untersuchung ab?
Meist gibt es einen Gesundheitsfragebogen, ein Gespräch und eine körperliche Untersuchung. Je nach Laufbahn kommen Tests dazu.
Ehrlich bleiben
Falsche Angaben können später ernste Folgen für das Beamtenverhältnis haben. Nimm vorhandene Befunde mit, statt Lücken zu lassen.
- Fragebogen zu Vorerkrankungen, Behandlungen und Medikamenten
- Anamnese-Gespräch mit dem Amtsarzt
- Körperliche Untersuchung, oft mit Blutdruck, Urin- oder Blutwerten
- Bei Vollzugsdiensten zusätzliche Anforderungen, zum Beispiel an Seh- und Hörvermögen
- Gegebenenfalls Anforderung von Befunden deiner behandelnden Ärzte
Was prüft der Amtsarzt eigentlich?
Die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn. Es geht um eine Prognose, nicht um perfekte Gesundheit.
Prognose bis zur Altersgrenze
Der Dienstherr darf die Verbeamtung nach heutiger Rechtsprechung nur ablehnen, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass du vor Erreichen der Altersgrenze dienstunfähig wirst. Früher war der Maßstab strenger.
Vorerkrankungen
Eine überstandene Erkrankung oder eine abgeschlossene Psychotherapie ist nicht automatisch ein Ausschlussgrund. Entscheidend ist die Prognose im Einzelfall.
Vollzugsdienste
Bei Polizei, Justizvollzug und Feuerwehr gelten zusätzliche körperliche Anforderungen. Mehr: DU-Versicherung für Polizei
Warum solltest du Versicherungen vor der Untersuchung klären?
Weil jede neue Diagnose und jeder Befund später in einem Versicherungsantrag angegeben werden muss. Der Amtsarzt und der Versicherer prüfen unabhängig voneinander.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Ergibt die Untersuchung einen neuen Befund, muss er im Antrag angegeben werden. Wer vorher abschließt, hat diese Sorge nicht. Wir klären die Gesundheitsfragen vor jedem Antrag gemeinsam und in Ruhe, anhand der Krankenakte.
Private Krankenversicherung
Für die PKV gibt es mit der Öffnungsaktion zum Start der Laufbahn einen erleichterten Zugang. Für die DU-Versicherung gibt es das nicht.
Krankenakte kennen
Fordere vorher deine Unterlagen an, dann weißt du, was dokumentiert ist. Vorlage: Patientenakte anfordern
Was erfährt der Dienstherr vom Ergebnis?
In der Regel das Ergebnis und die Schlussfolgerungen, die er für seine Entscheidung braucht, nicht deine gesamte Krankengeschichte.
Gesundheitliche Eignung
Vor der Verbeamtung erfährt der Dienstherr im Wesentlichen, ob du geeignet bist und ob Einschränkungen bestehen.
Bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit
Hier bekommt der Dienstherr mehr Informationen, weil er über deine weitere Verwendung entscheiden muss.
Wenn das Ergebnis negativ ist
Du kannst gegen die Entscheidung vorgehen. Ansprechpartner sind Personalrat, Berufsverband oder eine Fachanwältin für Verwaltungsrecht.
💡 Tipp: Ein negatives Gutachten ist nicht das letzte Wort. Oft helfen aktuelle fachärztliche Befunde, die die Prognose besser belegen.
Wie bereitest du dich sinnvoll vor?
Keine Tricks, sondern Ordnung.
- Befunde und Entlassberichte der letzten Jahre zusammenstellen
- Medikamentenplan mitnehmen
- Abgeschlossene Behandlungen mit Abschlussbericht belegen
- Brille, Hörgerät oder andere Hilfsmittel mitbringen
- Versicherungsschutz für DU und Krankenversicherung vorher klären
Kostenlose BU-Checkliste: 12 Fragen an deinen Vertrag
Zur kostenlosen Checkliste →Fazit: Wie gehst du die amtsärztliche Untersuchung am besten an?
Offen, vorbereitet und mit geklärtem Versicherungsschutz. Der Amtsarzt entscheidet über deine Verbeamtung, der Versicherer über deinen Schutz, und beides solltest du nicht dem Zufall überlassen.
Was ich vorher mit dir kläre
Welche Absicherung du zum Start brauchst, wie die Gesundheitsfragen aussehen und was bei der PKV zu beachten ist. Übersicht für Beamte.
Häufig gestellte Fragen: Amtsärztliche Untersuchung
Wann muss ich als Beamter zum Amtsarzt?
Vor der Verbeamtung und später, wenn der Dienstherr Zweifel an deiner Dienstfähigkeit hat.
Kann ich trotz Vorerkrankung verbeamtet werden?
Oft ja. Abgelehnt werden darf nach heutiger Rechtsprechung nur, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich ist.
Erfährt mein Dienstherr meine Diagnosen?
In der Regel das Ergebnis und die für die Entscheidung nötigen Schlussfolgerungen, nicht deine komplette Krankengeschichte.
Muss ich eine Psychotherapie beim Amtsarzt angeben?
Wenn danach gefragt wird, ja. Eine abgeschlossene Therapie ist nicht automatisch ein Ausschlussgrund.
Sollte ich die DU-Versicherung vor dem Amtsarzt abschließen?
Möglichst ja. Neue Befunde aus der Untersuchung müssten sonst im Antrag angegeben werden.