Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer — BU oder DU?
Jonas Schaller · Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK) · aktualisiert am 17. September 2026
Kurz gesagt: Das hängt von deinem Status ab. Angestellte Lehrkräfte brauchen eine normale BU, verbeamtete Lehrkräfte eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel, also eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Im Referendariat und als Beamter auf Probe ist die Lücke am größten, weil der Dienstherr oft gar keine oder kaum Versorgung zahlt. Psyche und Stimme sind im Lehrberuf die typischen Risiken.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Angestellte Lehrkräfte: gesetzlich rentenversichert, BU wie jeder Angestellte.
- Verbeamtete Lehrkräfte: Der Dienstherr entscheidet über Dienstunfähigkeit, dafür braucht es eine echte DU-Klausel.
- Referendare sind meist Beamte auf Widerruf und werden bei Dienstunfähigkeit entlassen.
- Beamte auf Probe: ohne Dienstunfall meist Entlassung statt Pension.
- Die Pension beträgt höchstens 71,75 %, bei Dienstunfähigkeit in jungen Jahren deutlich weniger.
- Psychische Erkrankungen sind bei Lehrkräften ein wichtiger Grund für vorzeitigen Ruhestand.
BU oder DU: Was brauchen Lehrkräfte?
Die erste Frage ist nicht der Tarif, sondern dein Status.
Angestellt
Du bekommst eine normale BU. Maßstab ist dein zuletzt ausgeübter Beruf als Lehrkraft.
Verbeamtet oder auf dem Weg dahin
Du brauchst eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. Alles zu verbeamteten Lehrkräften steht auf der Seite [DU-Versicherung für Lehrer](/dienstunfaehigkeitsversicherung/lehrer).
Unsicher, ob du verbeamtet wirst?
Dann das Thema DU-Klausel gleich mit ansprechen. Ob sie sich schon vor der Verbeamtung einschließen oder später ergänzen lässt, hängt vom Tarif ab.
Was gilt für angestellte Lehrkräfte?
Du bist abgesichert wie jeder andere Angestellte, also schwach.
Erwerbsminderungsrente
Sie zahlt nur, wenn du irgendeine Arbeit weniger als sechs Stunden am Tag schaffst. Mehr: Erwerbsminderungsrente
Zusatzversorgung
Im öffentlichen Dienst kann sie bei Erwerbsminderung etwas leisten, ist aber daran gekoppelt. Mehr: BU im öffentlichen Dienst
Privatschulen
Auch hier gilt: normale BU, Zusatzversorgung je nach Träger.
Warum reicht eine normale BU für verbeamtete Lehrkräfte nicht?
Weil über deine Dienstunfähigkeit der Dienstherr nach Dienstrecht entscheidet, nicht der Versicherer nach den BU-Kriterien.
Zwei Maßstäbe
Der Dienstherr kann dich in den Ruhestand versetzen, während ein Versicherer ohne DU-Klausel eigene Gutachten verlangt und zu einem anderen Ergebnis kommt.
Echte DU-Klausel
Der Versicherer übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn. Mehr: Die Dienstunfähigkeitsklausel
Teildienstunfähigkeit
Auch eine reduzierte Dienstfähigkeit kann eine Rolle spielen. Mehr: Teildienstunfähigkeit
Was gilt im Referendariat und auf Probe?
Hier ist die Lücke am größten. Genau in der Zeit, in der viele noch keine Absicherung haben.
Referendariat
Referendare sind meist Beamte auf Widerruf. Bei Dienstunfähigkeit werden sie in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Mehr: Versicherungen im Referendariat
Beamte auf Probe
Ohne Dienstunfall droht meist die Entlassung statt einer Pension. Mehr: Beamter auf Probe
Beamte auf Lebenszeit
Pension ja, aber nach wenigen Dienstjahren niedrig. Mehr: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit
Welche Risiken sind im Lehrberuf typisch?
Lehrkräfte fallen selten wegen Unfällen aus, sondern wegen Dauerbelastung.
Gesundheitsfragen
Gerade Beratung oder Therapie wegen Belastung taucht oft in den Fragen auf. Wir klären die Gesundheitsfragen vor jedem Antrag gemeinsam und in Ruhe, anhand der Krankenakte. Mehr: BU nach Psychotherapie
- Psychische Erkrankungen wie Erschöpfung und Depression
- Stimmprobleme bei viel Sprechen
- Tinnitus und Hörprobleme bei Lärm im Klassenzimmer
- Rücken und Gelenke, etwa bei Sportlehrkräften
Worauf sollten Lehrkräfte im Vertrag achten?
Neben der DU-Frage zählen die üblichen Klauseln.
Laufzeit bis zur Pensionierung
Beamte gehen oft zu einem anderen Zeitpunkt in den Ruhestand als Angestellte. Die Laufzeit sollte dazu passen. Mehr: BU-Laufzeit
Nachversicherung
Erhöhen ohne Gesundheitsfragen, etwa bei Verbeamtung auf Lebenszeit oder Beförderung. Mehr: Nachversicherungsgarantie
Rentenhöhe
Sie muss die Lücke zwischen Versorgung und Bedarf decken und sinkt sinnvollerweise nicht einfach, wenn die Pensionsansprüche wachsen.
Kostenlose BU-Checkliste: 12 Fragen an deinen Vertrag
Zur kostenlosen Checkliste →Du hast schon eine BU und wirst verbeamtet?
Dann prüfen, bevor du etwas änderst.
Ergänzen oder neu?
Manche Verträge lassen sich um eine DU-Klausel ergänzen, andere nicht. Oft ist die Gesundheit heute schlechter als beim Abschluss.
Nicht kündigen, bevor der neue steht
Annahme des neuen Vertrags immer vor der Kündigung des alten. Mehr: BU wechseln
Fazit: BU oder DU für Lehrkräfte?
Angestellt: normale BU. Verbeamtet, im Referendariat oder mit Aussicht auf Verbeamtung: BU mit echter DU-Klausel. Je früher in der Laufbahn, desto größer die Lücke, die du privat schließen musst.
Weiterlesen
Grundlagen im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung, für Beamte in der Dienstunfähigkeitsversicherung.
Häufig gestellte Fragen: BU oder DU für Lehrkräfte
Brauchen verbeamtete Lehrer eine BU?
Sie brauchen eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel, also eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Eine normale BU allein passt nicht zum Dienstrecht.
Was passiert mit Referendaren bei Dienstunfähigkeit?
Sie werden als Beamte auf Widerruf in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine Pension gibt es dann meist nicht.
Wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit?
Sie hängt von den Dienstjahren und dem Status ab und ist in jungen Jahren meist niedrig. Maximal sind es 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge.
Ich bin angestellte Lehrkraft. Reicht die Zusatzversorgung?
Nein. Sie kann bei Erwerbsminderung leisten, fragt aber nicht nach deinem Beruf und ist meist niedrig.
Kann ich meine BU um eine DU-Klausel ergänzen?
Manchmal ja, manchmal nicht. Das hängt vom Vertrag ab, im BU-Check schauen wir es uns an.
Zahlt die BU bei psychischen Erkrankungen?
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ursache ist egal, entscheidend ist die Auswirkung auf den Beruf.